Pressemitteilung
Vom
Unterstützerkreis der Familie Rama
Ein
Präzedenzfall – Unangekündigte Abschiebung trotz
Bleiberechtsregelung
Am
Donnerstag, 05.11.2015 wurde die 9-köpfige Familie Rama nach fünf
Jahren in Deutschland aus einer Flüchtlingsunterkunft in Augsburg
nach Belgrad abgeschoben. Das zeigt die neue Härte der neuen
deutschen und bayrischen Flüchtlingspolitik. Der Fall der Familie
Rama wird damit entweder zum Präzedenzfall für rücksichtsloses
Durchgreifen gegenüber Schutzsuchenden oder für eine Asylpraxis,
die ein offenes Ohr für die Zivilgesellschaft behält.
Die
beide älteren Kinder Ferdi und Jemila waren einer der sehr seltenen
Fälle für die ein Bleiberecht nach §25a des Aufenthaltsgesetzes
für gut integrierte Jugendliche zugetroffen hätte. Die
Voraussetzungen – der erfolgreiche Besuch einer Schule über einen
Zeitraum von vier Jahren, der Erwerb eines anerkannten
Schulabschlusses und eine nachweislich gute Integration – sind bei
beiden Kindern gegeben. Beide hatten sogar bereits Zusagen für einen
Ausbildungsplatz.
Die
Ausländerbehörde kam den Antrag zuvor und führte die Abschiebung
noch am Tag der Antragsstellung für dieses Bleiberecht durch, ein
Termin der mit derselben Ausländerbehörde vereinbart wurde. Die
Abschiebung ist unmenschlich und macht jahrelange
Integrationsbemühungen der Familie, der Schulen, der Sportvereine
und der vielen Freunde zunichte.
Die
Anteilnahme und Unterstützung für diesen Fall ist enorm. Ohne die
spontane Hilfe eines Unterstützerkreises wäre die Familie kurz vor
Einbruch des Winters völlig auf sich alleine gestellt – ohne
Habseligkeiten, ohne Geld und ohne dringend notwendige medizinische
Versorgung. Das Diakonische Werk hat ein Spendenkonto eingerichtet,
auf dem bislang ausreichend Spenden eingegangen sind um der Familie
für den Winter eine warme Unterkunft zu sichern. Von Seiten der
Schulen, Vereine und kirchlichen Organisationen wurden Stellungnahmen
und Unterstützerbriefe verfasst, die den Kindern allesamt eine
gelungene Integration attestieren. In diesem Fall ehrenamtlich tätige
AnwältInnen konnte bislang erreichen, dass der Bleiberechtsantrag,
entgegen der Regelung des persönlichen Erscheinens, noch
nachgereicht werden konnte. Bislang steht eine Entscheidung
allerdings noch aus.
Roma
sind in Serbien und in vielen anderen, jetzt als sicher eingestuften,
Herkunftsländern mit einer existenzbedrohlichen Lage konfrontiert.
Diskriminierung und Ausgrenzung gehören zu den üblichen Erfahrungen
im Alltag und auch vor Behörden. Darüber berichten regelmäßig
internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Roma
aus diesen Ländern haben also überwiegend gute und nachvollziehbare
Gründe Asyl in Deutschland zu beantragen und zu erhalten. Während
Länder wie Frankreich und Österreich den Roma deutlich häufiger
Schutz gewähren, werden in Deutschland Roma mit der Regelung der
sicheren Herkunftsländer pauschal vom Asyl ausgeschlossen. Hier wie
dort werden sie diskriminiert und marginalisiert.
Die
Abschiebung der Familie Rama verdeutlicht darüber hinaus eine
politische Praxis, die sich dem Schutz von Roma- Familien verweigert,
selbst wenn rechtliche Vorraussetzungen, wie hier der §25a AufenthG
vorliegen.
Wir
sehen nur in einer zeitnahen Wiederreinreise der Familie Rama eine
humane und verantwortbare Lösung. Hier sind nun Oberbürgermeister
Gribl, der Sozialreferent Wurm, die über die Abschiebung informiert
sind, und die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg gefragt. Alle
können mit der Rückholung der Familie Rama zeigen, dass jahrelange
Integrationsbemühungen nicht umsonst sind und die Not von
schutzsuchenden Roma von Bedeutung ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen