Am Mittwoch, 03.02.16 tagte der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags und entschied über die Petiton für eine Aufenthaltsduldung der Familie Rama. Eingegangen war die Petition im Juli 2015. Die Ausgangslage hat sich durch die Abschiebung im Nov.15 nachvollziehbar grundsätzlich geändert.
Unser
ursprüngliches Anliegen war die Aufenthaltserlaubnis für die ganze
Familie, zu einem Zeitpunkt, als die Familie noch bei uns war. Daher hätte der Ausschuss aufgrund der Sachlage gleich ablehnen
können.
Die beiden Berichterstatter, Mitglieder im Ausschuss, haben wir
vorab eine neue Betrachtungsweise vorgestellt und diese wurde entsprechend von Martin Neumeyer (MdL/CSU Integrationsbeauftragter) vorgebracht. Demnach ging es jetzt
primär um die Anwendung von §25a (Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach dem Aufenthaltsgesetz)
für Ferdi und Jemila, und im Besonderen um die
Wiedereinreise für die Aufnahme einer Ausbildungsstelle.
Auch uns als Petitenten wurde das Wort erteilt und wir konnten nochmals
schildern was passiert war... und was wir jetzt wollen.
Letztendlich
konnte in Sachen §25a AufHG nichts erreicht werden, da der Ausschuss hierfür keine Handhabe hat und die urspüngliche Petiton wurde abgelehnt.
Allerdings mit einem Auftrag an das Innenministerium verbunden, uns in Sachen Visabeschaffung und der
Ermöglichung der Ausbildung für Ferdi zu unterstützen. Daran ist auch die Ausländerbehörde Augsburg gebunden.
Erfreulich war auch, dass der Petitionsausschuss dies einstimmig beschlossen hat.
Die Petition
wurde zwar erwartungsgemäß abgelehnt, aber die Anweisung an das IM kann durchaus als ein Teilerfolg gewertet werden und wird uns helfen eine Rückkehr zu ermöglichen.
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