Die mit den Ramas befreundete Familie Emini, ebenfalls aus der Windprechtstraße ist akut von der Abschiebung bedroht. Sie sind seit fünf Jahren hier, gut integriert und eine herzliche Familie, deren Perspektiven durch eine Rückführung zerstört würden. Kurz vor Weihnachten sollten sie noch in das Lager in Manching verbracht werden. Jetzt leben sie in Angst.
Wir fordern den sofortigen Stopp der Rückführungsversuche von Familie Emini. Seit fünf Jahren sind sie da, bestens integriert, die Mutter macht die Qualifikation zur Tagesmutter und arbeitet bei uns mit. Der zweijährige Sohn kommt zu uns in die Gruppe. Die größeren Kinder besuchen seit über 4 Jahren die Schule. Der Vater ist schwer krank.
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Die-Angst-vor-dem-Abschiebelager-id36407817.html
Noch eine weiter Familie, die schon seit mehreren Jahren hier lebt und dessen Sohn eine konkrete Bleiberechtsperspektive hat, soll in das Lager nach Manching verbracht werden und anschließend abgeschoben werden.
Beiden Familien und der Familie Rama gilt unsere volle Solidarität!
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Samstag, 19. Dezember 2015
Hier Anerkennung vom Familienministerium, da Abschiebung vom Innenministerium
Kindergruppe in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Windprechtstraße in Augsburg: Hier Anerkennung vom Familienministerium, da Absch...: Porträt der Großtagespflegestelle WeltWeitWindprecht in der Flüchtlingsunterkunft vom Bundesfamilienministerium http://www.fruehe-chancen....
Dienstag, 15. Dezember 2015
Verwaltungslogik sticht Menschlichkeit aus
Pressemitteilung vom 14. Dezember 2015
vom UnterstützerInnenkreis der Familie Rama
Verwaltungslogik sticht Menschlichkeit aus
"Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt"
Die Ausländerbehörde der Friedensstadt Augsburg bleibt ihrer rigiden Linie treu und beweist, dass ihr die Logik der Verwaltung über das tragische Schicksal der Familie Rama (und anderer Menschen) geht.
Zunächst war die Familie, die schon seit über vier Jahren in Deutschland lebt in einer rechtlich umstrittenen Aktion abgeschoben worden, obwohl der Familie noch ein Termin auf der Behörde zugestanden wurde, an dem sie den Antrag auf Bleiberecht (§25a AufenthG) abgeben wollte. Ihr war vorher glaubhaft versichert worden, dass der Antrag nur persönlich abgegeben werden kann.
Dieser Antragsstellung kam die Ausländerbehörde mit der Abschiebung zuvor und macht deutlich, dass für sie Absprachen nichts mehr zählen.
Die Ausländerbehörde vereinbart jetzt Termine nur um sicherzustellen, dass die Menschen für die Abschiebungen vor Ort sind. Das ist eine gängige Praxis, die auch die Arbeit von freiwilligen und
professionellen HelferInnen deutlich erschwert. Deren Arbeit beruht auf Vertrauen, die solche Aktionen nachhaltig zerstören.
Im Fall der Familie Rama konnte bei einem Gespräch mit Ordnungsreferent Dirk Wurm und dem Leiter von der Ausländerbehörde Schneider erreicht werden, dass der Antrag als gestellt gilt und
geprüft wird. Das war reine Verzögerungstaktik, wie sich jetzt herausstellte. Die Behörde wollte den Antrag nie auf die Tatbestände prüfen, und schon gar nicht wohlwollend, sondern argumentiert auf
mehreren Seiten, dass der Antrag in Deutschland hätte gestellt werden müssen, weshalb eine weitere Prüfung nicht notwendig sei.
§25a AufenthG stellt eine Ausnahmeregelung dar, die den Schutz von Kindern und Heranwachsenden, die sich gut integrieren konnten, in den Vordergrund stellt. Integration ist nicht an Gesetzesparagraphen ablesbar. Allerdings waren die Vorraussetzungen für das Bleiberecht
erfüllt. Zwei der Kinder lebten mehr als vier Jahre ununterbrochen in Deutschland, besuchten erfolgreichen die Schule und machten einen Schulabschluss. Zahlreiche Stellungnahmen von Schulleitungen, LehrerInnen, Vereinen und Kirchengemeinden untermauern die gelungene
Integration.
Noch immer engagieren sich Freiwillige unermüdlich für die Familie. So reisten einige Freiwillige nach Serbien um dort tatkräftige Hilfe zu leisten. Die Spendenbereitschaft ist ebenfalls immer noch sehr hoch und macht der Familie Hoffnung, die Zeit bis zu ihrer Rückkehr überbrücken zu können.
Beide Male jedoch, bei der Terminvergabe am Tag der unangekündigten Abschiebung und beim jetzt gezeigten bürokratischen Unwillen Integrationsarbeit und soziales Engagement zu würdigen, spielt die Ausländerbehörde mit den Hoffnungen der Familie, ihres Freundeskreises und allen Engagierten, die zur Integration der Familie beigetragen haben.
Das kann nicht im Sinne einer Behörde sein, und schon gar nicht für eine Friedensstadt, die auf das Engagement von Ehrenamtlichen setzt und angewiesen ist.
vom UnterstützerInnenkreis der Familie Rama
Verwaltungslogik sticht Menschlichkeit aus
"Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt"
Die Ausländerbehörde der Friedensstadt Augsburg bleibt ihrer rigiden Linie treu und beweist, dass ihr die Logik der Verwaltung über das tragische Schicksal der Familie Rama (und anderer Menschen) geht.
Zunächst war die Familie, die schon seit über vier Jahren in Deutschland lebt in einer rechtlich umstrittenen Aktion abgeschoben worden, obwohl der Familie noch ein Termin auf der Behörde zugestanden wurde, an dem sie den Antrag auf Bleiberecht (§25a AufenthG) abgeben wollte. Ihr war vorher glaubhaft versichert worden, dass der Antrag nur persönlich abgegeben werden kann.
Dieser Antragsstellung kam die Ausländerbehörde mit der Abschiebung zuvor und macht deutlich, dass für sie Absprachen nichts mehr zählen.
Die Ausländerbehörde vereinbart jetzt Termine nur um sicherzustellen, dass die Menschen für die Abschiebungen vor Ort sind. Das ist eine gängige Praxis, die auch die Arbeit von freiwilligen und
professionellen HelferInnen deutlich erschwert. Deren Arbeit beruht auf Vertrauen, die solche Aktionen nachhaltig zerstören.
Im Fall der Familie Rama konnte bei einem Gespräch mit Ordnungsreferent Dirk Wurm und dem Leiter von der Ausländerbehörde Schneider erreicht werden, dass der Antrag als gestellt gilt und
geprüft wird. Das war reine Verzögerungstaktik, wie sich jetzt herausstellte. Die Behörde wollte den Antrag nie auf die Tatbestände prüfen, und schon gar nicht wohlwollend, sondern argumentiert auf
mehreren Seiten, dass der Antrag in Deutschland hätte gestellt werden müssen, weshalb eine weitere Prüfung nicht notwendig sei.
§25a AufenthG stellt eine Ausnahmeregelung dar, die den Schutz von Kindern und Heranwachsenden, die sich gut integrieren konnten, in den Vordergrund stellt. Integration ist nicht an Gesetzesparagraphen ablesbar. Allerdings waren die Vorraussetzungen für das Bleiberecht
erfüllt. Zwei der Kinder lebten mehr als vier Jahre ununterbrochen in Deutschland, besuchten erfolgreichen die Schule und machten einen Schulabschluss. Zahlreiche Stellungnahmen von Schulleitungen, LehrerInnen, Vereinen und Kirchengemeinden untermauern die gelungene
Integration.
Noch immer engagieren sich Freiwillige unermüdlich für die Familie. So reisten einige Freiwillige nach Serbien um dort tatkräftige Hilfe zu leisten. Die Spendenbereitschaft ist ebenfalls immer noch sehr hoch und macht der Familie Hoffnung, die Zeit bis zu ihrer Rückkehr überbrücken zu können.
Beide Male jedoch, bei der Terminvergabe am Tag der unangekündigten Abschiebung und beim jetzt gezeigten bürokratischen Unwillen Integrationsarbeit und soziales Engagement zu würdigen, spielt die Ausländerbehörde mit den Hoffnungen der Familie, ihres Freundeskreises und allen Engagierten, die zur Integration der Familie beigetragen haben.
Das kann nicht im Sinne einer Behörde sein, und schon gar nicht für eine Friedensstadt, die auf das Engagement von Ehrenamtlichen setzt und angewiesen ist.
Freitag, 11. Dezember 2015
Ausländerbehörde schmettert Antrag auf Bleiberecht ab
Die Ausländerbehörde hat in einem 4-seitigem Bescheid den Antrag auf Bleiberecht für die beiden jugendlichen Kinder nach §25a AufenthG mit einer abenteuerlichen, bitter-süßen, rechtlich nicht haltbaren, emotionalen oder auf jeden Fall nicht mit einer wohlwollender Prüfung bedachten Begründung abgeliefert.
- näheres in Kürze -
- näheres in Kürze -
Mittwoch, 2. Dezember 2015
Besuch bei der Familie in Subotica (19- 21.11.2015)
Um sich vor Ort ein Bild über die Situation der Familie zu machen und sie von Mensch zu Mensch zu unterstützen besuchte eine Person des Unterstützerkreises die Familie Rama für drei Tage in Serbien. Dankenswerterweise stellten zwei Frauen aus Deutschland, die momentan einen Freiwilligendienst in Subotica ableisten, ihre WG als Unterkunft für die drei Tage zur Verfügung. Ebenso helfen, beraten und unterstützen sie sowohl uns als auch die Familie Rama.
Nach meiner Ankunft in Serbien fuhr ich zur Familie Rama nach Hause um mir ein Bild der gefundenen Unterkunft und der Situation der Familie machen zu können.
Bei meiner Ankunft waren Dank der bisher eingegangenen Spenden die wichtigsten Möbel bereits vorhanden, allerdings waren noch nicht für alle Familienmitglieder Betten vorhanden, sondern die Kinder schliefen auf dünnen Matratzen auf dem Boden.
Schlafzimmer |
Ofen und Heizung |
Hab und Gut |
Die Wohnsituation und die daraus hervorgehende Enge schlägt sich auf die Stimmung der Familie nieder. Ohne Arbeit und Schulbesuch sitzen alle fast durchgehend zu Hause. Für die Kinder gibt es quasi keine Möglichkeit sich zurückzuziehen und ein bisschen Privatsphäre zu genießen. Auch die kaum vorhandenen sozialen Kontakte in der Stadt machen der Familie zu schaffen. Inzwischen besuchen drei Kinder wieder die Schule und Ferdi und sein Vater bemühen sich darum Arbeit zu finden.
Den Tag der Abschiebung hat die Familie nicht verarbeitet. Viele Gespräche drehen sich um diesen Tag, den die Familie am liebsten vergessen würde. Die Familie will unbedingt zurück nach Deutschland, da sie für sich in Serbien keine Zukunft sehen. Alle bezeichnen Deutschland und ins besonders Augsburg als ihre Heimat. Sie fühlen sich hilflos der aktuellen Situation ausgesetzt, auch die sprachlichen Probleme stellen hauptsächlich für die Kinder ein großes Problem dar. Familie Rama ist weiterhin auf unsere Hilfe angewiesen, um die Situation zu meistern. Sie warten jeden Tag auf Nachrichten aus Deutschland und hoffen auf eine baldige Rückkehr.
Die Familie hat sich sehr über meinen Besuch gefreut und mich sehr herzlich aufgenommen. Wir hatten gemeinsam eine schöne Zeit und sie sind unendlich dankbar, für all die Hilfe die sie erfahren. Bei einem tränenreichen Abschied haben sie mir neben herzlichen Grüßen auch ein großes Dankeschön an alle Helfer, Spender und Unterstützer mitgeschickt!
Dienstag, 1. Dezember 2015
Ausdrücklicher Dank der Familie
1x5 €
1x10€
3x15€
13x20€
5x25€
3x30€
1x40€
17x50€
12xbis 100€
6x100-200€
4x200-300€
1x400€
1x1.100€
Vielen Dank allen SpenderInnen
bisheriger Geldtransfer, 30.11.15: 6.500,- €
Es werden dringend weitere Spenden benötigt. Kosten für Ausweise (300,-€), Holz (600,-€), Gerichtskosten (800,-), Kosten der Abschiebung (~2000,-€), usw.
Hier eine Aufstellung der geleisteten Spendenverwendung:
Hotelkosten 100 €
Fahrtkosten 270 €,
Anzahlung für die Wohnung, 5 Monatsmieten im voraus 1.500 €, Miete 300 € monatlich; Ausstattung, Betten/Sessel 650 €, Schlafsofa 250 € Ofen 600 €, Laminat/Farbe 150 €, Möbel 260 €, Waschmaschine 120 €;
Arztkosten 500 €,
Holz 150 €,
Kleidung 300 €
Lebensunterhalt wöchentlich zwischen 120 und 200 €
Schulsachen (3 Kinder, Schulbücher müssen selbst bezahlt werden) 300 €
Telefon, Post 80 €
...
Gebühren fielen nur zweimal für den Geldtransfer per Western Union an. (90 €)
Das Diakonische Werk stellt ihr Konto kostenlos zur Verfügung. Die Spenden werden nicht für Verwaltungskosten verwendet und das Geld geht komplett an die Familie.
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